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Mutterschutz für Selbstständige im Koalitionsvertrag

Der Mutterschutz für Selbstständige ist 2025 erstmals im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen der CDU/CSU und der SPD verankert – ein wichtiger Meilenstein für die soziale Absicherung selbstständig tätiger Frauen. Geplant ist ein Mutterschutz analog zu angestellten Arbeitnehmerinnen, inklusive entsprechender Schutzfristen und einer finanziellen Absicherung über ein Umlageverfahren.

So heißt es:

„Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen.“ (Seite 104, Punkt 3247)

Screenshot Koalitionsvertrag

Die Aufnahme des Themas zeigt: Der Handlungsbedarf ist erkannt. Jetzt braucht es eine schnelle, praxisnahe Umsetzung und eine gezielte Aufklärungskampagne. Ziel ist ein tragfähiges Modell, das individuelle Absicherung und betriebliche Realität vereint.

→ zum Koalitionsvertrag (PDF)

Rechtliche und politische Einordnung

Das Grundgesetz spricht jeder Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Die Relevanz eines Mutterschutzes für Selbstständige hat auch die Bundestagspetition für „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere“ von Johanna Röh und der Initiative Mutterschutz für Alle! gezeigt. 111.794 Unterschriften und ein fraktionsübergreifendes, höchstes Votum verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Neben der breiten Zustimmung aus der Ampelkoalition fordert auch die Unionsfraktion Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige mit ihrem Antrag „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“. Derzeit führt das Familienministerium eine „Bedarfsanalyse“ durch. Die Ergebnisse stehen noch aus. (Stand Mai 2024) 

Vergleich andere Länder

Kein Land setzt den Mutterschutz für Selbstständige lückenlos um und auch der Gesundheitsschutz vor dem eigentlichen Mutterschutz bleibt unberücksichtigt. Jedoch können internationale Beispiele für Ansätze in Deutschland herangezogen werden.

Beispiele:

Niederlande
Umfang der geleisteten Stunden als Berechnungsgrundlage der Mutterschaftsleistungen.

Schweden
Für Schwangere in der Betriebsgründung dient als Berechnungsgrundlage ein vergleichbares, branchentypisches Einkommen.

Österreich
Wahlleistung aus Wochengeld von ca. 420€/Woche oder Finanzierung einer Betriebshilfe. Auch im Hinblick auf die Landwirtschaft in Deutschland lohnt es sich, diese Möglichkeit für alle Selbstständigen weiterzudenken.

Hier finden sich detailiertere Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu exemplarischen Regelungen in anderen Ländern:
→ Regelungen für Großbritannien, Niederlande, Österreich und Schweiz

→ Regelungen für Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Norwegen, Schweden und Spanien

Status Quo

Zurzeit bedeutet eine Schwangerschaft in der Selbstständigkeit ein untragbar hohes wirtschaftliches Risiko für einzelne Betroffene. Das Kranken(-tage)geld ist für Selbstständige derzeit die einzige Möglichkeit, die persönlichen Lebenshaltungskosten abzusichern – jedoch aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien kein geeignetes Instrument dafür. Die Absicherung von Betriebskosten ist derzeit nur bei wenigen Versicherungen und lediglich für schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen möglich. Betriebsausfallversicherungen, Inhaberausfallversicherungen und Praxisausfallversicherungen decken die Zeit des Mutterschutzes und den individuellen und persönlichen Gesundheitsschutz nicht ab.

Sie brauchen Beratung?

Sie suchen Informationen, weil Sie eine Schwangerschaft planen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt derzeit Informationen zusammen, die wir aufbereiten und hier zugänglich machen werden. Außerdem möchten wir langfristig auch persönliche Beratung anbieten. Bis es soweit ist gibt es hier eine kurze Zusammenstellung:

Hier finden Sie Informationen auf der Seite des Familienministeriums:

Mutterschaftsleistungen für Selbstständige:
→ familienportal.de / familienleistungen

weitere Informationen:

Verdi-Ratgeber zu Eltern- und Mutterschaftsgeld:
→ verdi.de/ratgeber

Broschüre vom Female Photoclub für Versichterte der Künstlersozialkasse
→ zum Shop von femalephotoclub.com

Umfragen und Studien

Umfrage des Mutterschutz für Alle! e.V. 2023

Aufgrund fehlender Zahlen führte der Verein Mutterschutz für Alle! e. V. eine eigene Umfrage mit 1.632 Teilnehmenden durch. Nur 6,5 % der selbstständigen Mütter gaben dabei an, keine wirtschaftlichen Nachteile durch ihre Schwangerschaft in der Selbstständigkeit erlitten zu haben – von denen mit einer Krankengeldversicherung waren es immerhin 17,5%

Das verdeutlicht: 82,5 % hatten demnach wirtschaftliche Nachteile – trotz guter Vorsorge. Zur Gegenüberstellung: Angestellte Schwangere müssen zumindest in der Schwangerschaft und im Mutterschutz keine finanziellen Abstriche machen.

Die Umfrage ergab außerdem:

Jede 4. Befragte könnte sich vorstellen, selbstständig zu werden, zögert aber aufgrund der aktuellen Mutterschutzregelungen

13,5 % der selbstständigen Personen gaben an, aufgrund ihres Kinderwunsches ihre Selbstständigkeit aufgeben zu wollen

35 % der selbstständigen Mütter gaben an, aufgrund der Erfahrung der Schwangerschaft in der Selbstständigkeit auf ihren weiteren Kinderwunsch zu verzichten

IfM Bonn 2024

Die Publikation des IfM Bonn (Juli 2024) befasst sich mit der Absicherung von Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen in Deutschland. Sie untersucht, wie viele Frauen entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen und welche finanziellen Auswirkungen eine umfassende Absicherung hätte.

Laut den Berechnungen des Institut für Mittelstandsforschung bekommen schätzungsweise knapp 27 000 Selbstständige im Jahr Kind(er). Die Kosten des Mutterschutzes, je nach Höhe der Berechnungsgrundlage/Leistungen werden in der Kernzeit der 14 Wochen je nach Berechnungsgrundlage auf 149-229 Millionen Euro beziffert.

Im Policy Brief „Unternehmertum im Fokus“ fasst Dr. R. Kay Berechnungen zu einer möglichen Umlage folgendermaßen zusammen: „Die an den Erwerbseinkommen festgemachte Umlage stellt eine solidarische Lösung dar, die zugleich niemanden überfordert und den Wettbewerb zwischen selbstständig erwerbstätigen Frauen und Männern nicht verzerrt“ (IfM Bonn, 07/2024)

Ausgestaltung einer Mutterschaftsumlage für selbstständig Erwerbstätige.

Bedarfsanalyse IfD Allensbach 2024

2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Bedarfsanalyse beim Institut für Demoskopie (kurz:IfD) Allensbach in Auftrag gegeben.

Untersucht werden sollte, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von selbstständig tätigen Personen verbessert werden kann, insbesondere in Bezug auf den Mutterschutz. 

Im Rahmen der Analyse wurden 621 selbstständig tätige Frauen unter 50 Jahren und 228 selbstständig tätige Männer befragt. 

85 Prozent der selbstständigen befragten Frauen wünschen, dass der Staat die Rahmenbedingungen beim Mutterschutz für Selbstständige verbessert.

62 Prozent der befragten Frauen, die in der Selbstständigkeit Mutter wurden, gaben an, dass sie in der ersten Zeit finanziell vom Partner abhängig waren und/oder von Ersparnissen lebten (42 Prozent). Gleichzeitig haben 65 Prozent der Frauen, die während der Selbstständigkeit Mutter wurden, ihre Arbeit rund um die Geburt nicht oder nur kurz niedergelegt.

Interessant ist auch, dass zwar 74 Prozent der selbstständigen Frauen Kinder haben, dass aber nur 43 Prozent während ihrer Selbstständigkeit (noch einmal) Mutter geworden sind. Rund 30 Prozent aller selbstständigen Frauen haben ihre Kinder also bereits vor der Selbstständigkeit zur Welt gebracht. In der Studie wird davon ausgegangen, dass das zum einen daran liegt, dass andere Voraussetzungen für die Selbstständigkeit erst nach der Geburt der Kinder gegeben waren, zum anderen aber auch, dass spezifische Vereinbarkeitsprobleme im Zusammenhang mit der Geburt der Kinder vermieden werden sollten.

Hier findest du die gesamte Studie.

Machbarkeitsstudie 2025

Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen: Aktuelle Datenlage

Mit der im Juli 2025 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) und des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) liegt erstmals eine umfassende empirische Auswertung zur Situation selbstständiger Handwerkerinnen während Schwangerschaft und nach der Geburt vor.

Die Ergebnisse zeigen erhebliche Versorgungslücken:

Mutterschutz für selbstständige Handwerkerinnen – zentrale Fakten

  • 89 % der befragten selbstständigen Handwerkerinnen übten während der Schwangerschaft Tätigkeiten aus, die bei abhängig Beschäftigten mit Beschäftigungsverboten belegt wären (u. a. schweres Heben, Zwangshaltungen, Gefahrstoffe, Lärm).
  • Mehr als jede zweite Frau nahm innerhalb der ersten vier Wochen nach der Geburt die Arbeit im Betrieb wieder auf.
  • Jede vierte selbstständige Handwerkerin arbeitete bereits ab der sechsten Woche nach der Geburt wieder in vollem Umfang.
  • Nur 29 % erhielten während der Mutterschutzfrist Krankengeld oder Krankentagegeld.
  • Der überwiegende Teil war nicht abgesichert, u. a. aufgrund fehlender Informationen, hoher Beiträge oder ungeeigneter Versicherungsbedingungen.
  • Krankengeld- und Krankentagegeldregelungen greifen nur bei vollständiger Betriebspause; laufende Fixkosten und Betriebsausfälle sind nicht abgesichert.

Quelle:
Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) / Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) (2025):
Machbarkeitsstudie zur Ausgestaltung eines Mutterschutzes für selbstständige Handwerkerinnen,
IfM-Materialien Nr. 311, Juli 2025.

https://www.machbarmachen-handwerk.de/startseite