Mutterschaftsleistungen für Selbstständige:
→ familienportal.de / familienleistungen
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Rechtliche und politische Einordnung
Das Grundgesetz spricht jeder Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Die Relevanz eines Mutterschutzes für Selbstständige hat auch die Bundestagspetition für „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere“ von Johanna Röh und der Initiative Mutterschutz für Alle! gezeigt. 111.794 Unterschriften und ein fraktionsübergreifendes, höchstes Votum verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Neben der breiten Zustimmung aus der Ampelkoalition fordert auch die Unionsfraktion Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige mit ihrem Antrag „Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“. Derzeit führt das Familienministerium eine „Bedarfsanalyse“ durch. Die Ergebnisse stehen noch aus. (Stand Mai 2024)
Vergleich andere Länder
Kein Land setzt den Mutterschutz für Selbstständige lückenlos um und auch der Gesundheitsschutz vor dem eigentlichen Mutterschutz bleibt unberücksichtigt. Jedoch können internationale Beispiele für Ansätze in Deutschland herangezogen werden.
Beispiele:
Niederlande
Umfang der geleisteten Stunden als Berechnungsgrundlage der Mutterschaftsleistungen.
Schweden
Für Schwangere in der Betriebsgründung dient als Berechnungsgrundlage ein vergleichbares, branchentypisches Einkommen.
Österreich
Wahlleistung aus Wochengeld von ca. 420€/Woche oder Finanzierung einer Betriebshilfe. Auch im Hinblick auf die Landwirtschaft in Deutschland lohnt es sich, diese Möglichkeit für alle Selbstständigen weiterzudenken.
Hier finden sich detailiertere Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu exemplarischen Regelungen in anderen Ländern:
→ Regelungen für Großbritannien, Niederlande, Österreich und Schweiz
→ Regelungen für Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Norwegen, Schweden und Spanien
Status Quo
Zurzeit bedeutet eine Schwangerschaft in der Selbstständigkeit ein untragbar hohes wirtschaftliches Risiko für einzelne Betroffene. Das Kranken(-tage)geld ist für Selbstständige derzeit die einzige Möglichkeit, die persönlichen Lebenshaltungskosten abzusichern – jedoch aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien kein geeignetes Instrument dafür. Die Absicherung von Betriebskosten ist derzeit nur bei wenigen Versicherungen und lediglich für schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen möglich. Betriebsausfallversicherungen, Inhaberausfallversicherungen und Praxisausfallversicherungen decken die Zeit des Mutterschutzes und den individuellen und persönlichen Gesundheitsschutz nicht ab.
Sie brauchen Beratung?
Sie suchen Informationen, weil Sie eine Schwangerschaft planen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt derzeit Informationen zusammen, die wir aufbereiten und hier zugänglich machen werden. Außerdem möchten wir langfristig auch persönliche Beratung anbieten. Bis es soweit ist gibt es hier eine kurze Zusammenstellung:
Hier finden Sie Informationen auf der Seite des Familienministeriums:
weitere Informationen:
Umfrage
Aufgrund fehlender Zahlen führte der Verein Mutterschutz für Alle! e. V. eine eigene Umfrage mit 1.632 Teilnehmenden durch. Nur 6,5 % der selbstständigen Mütter gaben dabei an, keine wirtschaftlichen Nachteile durch ihre Schwangerschaft in der Selbstständigkeit erlitten zu haben – von denen mit einer Krankengeldversicherung waren es immerhin 17,5%.
Das verdeutlicht: 82,5 % hatten demnach wirtschaftliche Nachteile – trotz guter Vorsorge. Zur Gegenüberstellung: Angestellte Schwangere müssen zumindest in der Schwangerschaft und im Mutterschutz keine finanziellen Abstriche machen.
Die Umfrage ergab außerdem:
Jede 4. Befragte könnte sich vorstellen, selbstständig zu werden, zögert aber aufgrund der aktuellen Mutterschutzregelungen
13,5 % der selbstständigen Personen gaben an, aufgrund ihres Kinderwunsches ihre Selbstständigkeit aufgeben zu wollen
35 % der selbstständigen Mütter gaben an, aufgrund der Erfahrung der Schwangerschaft in der Selbstständigkeit auf ihren weiteren Kinderwunsch zu verzichten